Urne Schweiz nach Deutschland: Was Sie über die Überführung wissen müssen
Sie möchten eine Urne aus der Schweiz nach Deutschland überführen? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die verschiedenen Möglichkeiten und gibt Ihnen wertvolle Tipps für eine reibungslose Überführung.
Urne Schweiz nach Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen
Der Wunsch, die Asche eines geliebten Menschen bei sich zu Hause zu haben oder an einem besonderen Ort in Deutschland zu verstreuen, ist verständlich. Da die Gesetzeslage in Deutschland aber restriktiver ist als in der Schweiz, stellt sich oft die Frage: Wie kann man eine Urne legal von der Schweiz nach Deutschland überführen?
Warum die Schweiz?
In der Schweiz ist der Umgang mit der Asche Verstorbener liberaler geregelt als in Deutschland. Dies ermöglicht es, die Urne zu Hause aufzubewahren oder die Asche an bestimmten Orten zu verstreuen. Viele Deutsche nutzen diese Freiheiten, indem sie die Einäscherung in der Schweiz vornehmen lassen oder die Urne nach der Kremation in Deutschland in die Schweiz überführen, um sie später nach Deutschland zurückzubringen.
Rechtliche Grundlagen: Deutschland vs. Schweiz
Deutschland: In Deutschland herrscht Friedhofspflicht. Das bedeutet, dass Urnen grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Ausnahmen sind selten und bedürfen besonderer Genehmigungen. Das Aufbewahren der Urne zu Hause ist in Deutschland nicht erlaubt.
Schweiz: Die Schweiz kennt keine bundesweite Friedhofspflicht. Die Kantone regeln dies individuell. Viele Kantone erlauben es, die Asche zu Hause aufzubewahren oder an einem anderen Ort zu verstreuen. Das macht die Schweiz zu einem attraktiven Ziel für Menschen aus Deutschland, die sich eine freiere Gestaltung des Abschieds wünschen.
Wie funktioniert die Überführung einer Urne von der Schweiz nach Deutschland?
Es gibt verschiedene Wege, eine Urne von der Schweiz nach Deutschland zu überführen:
- Direkte Überführung: Die Urne wird direkt nach der Kremation in der Schweiz nach Deutschland überführt. Dies erfordert die Einhaltung der deutschen Bestattungsgesetze, was bedeutet, dass die Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden muss.
- Umweg über die Schweiz: Die Urne wird zunächst in die Schweiz überführt, wo sie – je nach kantonalen Bestimmungen – für eine gewisse Zeit aufbewahrt werden kann. Anschließend wird die Urne nach Deutschland gebracht. Einige Bestatter bieten diesen "Umweg" als Service an.
- Persönliche Überführung: Angehörige können die Urne selbst in die Schweiz bringen und später wieder nach Deutschland zurückführen. Auch hier müssen die jeweiligen Bestimmungen beider Länder beachtet werden.
Wichtige Dokumente und Formalitäten
Für die Überführung einer Urne von der Schweiz nach Deutschland sind bestimmte Dokumente erforderlich:
- Sterbeurkunde: Diese wird vom Standesamt am Sterbeort ausgestellt.
- Einäscherungsbescheinigung: Diese bestätigt die Kremation und wird vom Krematorium ausgestellt.
- Urnenpass: Dieser enthält Informationen über den Verstorbenen und die Urne.
- Genehmigung zur Urnenüberführung: Diese wird von den zuständigen Behörden (z.B. dem Friedhofsamt) benötigt.
- ggf. Einfuhrgenehmigung für Deutschland
Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den zuständigen Behörden und einem Bestattungsunternehmen in Verbindung zu setzen, um alle notwendigen Formalitäten zu klären. Egli Bestattungen und andere Anbieter sind auf internationale Überführungen spezialisiert.
Was kostet eine Urnenüberführung von der Schweiz nach Deutschland?
Die Kosten für eine Urnenüberführung variieren je nach Bestattungsunternehmen, gewählter Transportart und den anfallenden Gebühren. Faktoren, die den Preis beeinflussen, sind:
- Transportmittel: Auto, Bahn oder Flugzeug
- Entfernung: Zwischen dem Kremationsort in der Schweiz und dem Bestattungsort in Deutschland
- Serviceleistungen des Bestatters: Beantragung von Genehmigungen, Organisation des Transports, etc.
Es ist empfehlenswert, mehrere Angebote von Bestattungsunternehmen einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen. Einige Bestatter bieten Feuerbestattungen nach Schweizer Recht an, bei denen die Urne anschliessend nach Deutschland überführt wird.
Alternativen zur Friedhofspflicht in Deutschland
Obwohl die Friedhofspflicht in Deutschland grundsätzlich gilt, gibt es einige legale Alternativen:
- Seebestattung: Die Asche wird in einer speziellen Urne auf See beigesetzt.
- Baumbestattung: Die Asche wird an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt (in einem Friedwald oder Ruheforst).
- Ascheverstreuung im Ausland: Die Asche kann in Ländern ohne Friedhofspflicht (z.B. in der Schweiz, den Niederlanden) verstreut werden.
Fazit
Die Überführung einer Urne von der Schweiz nach Deutschland ist mit einigen Hürden verbunden, aber durchaus möglich. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren und die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Bestattungsunternehmens können Sie sicherstellen, dass die Überführung reibungslos verläuft und Sie dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen können.
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