Pflicht für beleuchtete Hausnummern

Eine Hausnummer sollte jederzeit zur Erkennen sein, gerade auch bei Dunkelheit. Doch diesem Anspruch werden viele Eigentümer nicht gerecht. Dabei gibt es viele Anlässe, in denen die Erkennbarkeit der Hausnummer notwendig ist. Man denke hier gerade in den Abend- oder in den Nachtstunden an einen Notfall. Hier kann jedes Suchen der Hausnummer, unnötig wertvolle Zeit kosten. Eine Beleuchtung der Hausnummer ist heute auf viele Wege möglich. Sei es Beleuchtung durch eine kleine Lampe über den Hausanschluss oder aber auch über eine Solarleuchte.

Viele Kommunen verfügen über eine Beleuchtungspflicht

Damit die Hausnummer jederzeit erkennbar ist, muss diese beleuchtet sein. Viele Kommunen in Deutschland verfügen mittlerweile über eigene Satzungen, in denen die Beleuchtung der Hausnummer vorgeschrieben ist. Beispielhaft ist hier Berlin und Hamburg zu nennen, aber auch das Bundesland Brandenburg. Verstößt man gegen die Beleuchtungspflicht der Hausnummer, so wird das als Ordnungswidrigkeit gewertet und ist mit einem Bußgeld belegt.

Beleuchtungspflicht muss man im Einzelfall prüfen

Gerade hinsichtlich der Beleuchtungspflicht muss man aber wissen, es gibt keine einheitliche Regelung. Vielmehr obliegt das den jeweiligen Kommunen selbst, ob sie hier zur Beleuchtung von Hausnummern eine Gemeindesatzung erlassen oder nicht. Das Bundesland Schleswig-Holstein hält zum Beispiel eine Beleuchtungspflicht für Hausnummern für notwendig, empfiehlt den Kommunen aber nur eine Satzungspflicht. Gerade wenn man sich jetzt als Eigentümer einer Immobilie fragt, ob man bei sich eine Beleuchtungspflicht der Hausnummer hat, so muss man dieses örtlich, zum Beispiel bei der Gemeindeverwaltung prüfen. Selbst wenn aber eine Kommune keine Pflicht zur Beleuchtung der Hausnummer hat, sollte man den praktischen Nutzen einer Beleuchtung erkennen und auch ohne Pflicht, seine Hausnummer beleuchten.

Quellenangabe:

Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de

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